Fragen & Antworten
FAQ – Sie fragen, wir antworten!
Sie haben noch offene Fragen? Vielleicht finden Sie hier schon die passende Antwort dazu. Wir haben die häufigsten Fragen hier beantwortet und zusammengefasst. Unseren Service verbessern wir natürlich stetig weiter, so können Sie uns gerne direkt kontaktieren, falls Sie in unserer FAQ-Rubrik nicht fündig werden.
WICHTIGE HINWEISE ZU UNSEREN ANGEBOTEN:
* Das Beispiel-Arrangement kann von dem tatsächlichen Angebot in Leistungsumfang und Preis abweichen.
Alle Leistungen unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Lieferanten zum Wunschtermin.
Bei Freier Trauung ist das Hochzeitsbäumchen nicht im Leistungspaket enthalten.
Alle Preise sind zu aktuellen Marktpreisen kalkuliert – sollte es bis zum Veranstaltungstermin zu unerwarteten hohen Preisänderungen (Lebensmittelpreise) kommen, behalten wir uns eine Preisanpassung vor.
Der Einsatz der Greifvögel findet immer unter Vorbehalt des Zustands der Tiere und den aktuellen Wetterverhältnissen statt.
Tiere sind im Schloss nicht erlaubt!
Alle Preise inkl. gesetzliche MwSt. | Stand: 09-2023 | Irrtum vorbehalten | Angebot freibleibend
Blumenschmuck, Sektempfang, Catering sowie Falkenshow und Schlossführung ist am Veranstaltungstag
generell nur über die ArtWork Eventagentur möglich.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Mietverhältnis nur der Schloss- bzw. Trausaal und ggf. Nebenräume sowie der Treppenaufgang ab dem ersten Stock enthalten sind. Da das Schloss von der Fürstenfamilie privat bewohnt und auch anderweitig genutzt wird, ist die Nutzung des Schlosshofes eine freiwillige Zusatzleistung, für die kein rechtlicher Anspruch besteht. Es kann vorkommen, dass zum Zeitpunkt der gebuchten Veranstaltung Renovierungsarbeiten am Schloss stattfinden oder sich Bühnenaufbauten von anderen Events im Hof befinden. Dies stellt keinen Mangel dar und berechtigt nicht zum Rechnungsabzug oder Rücktritt. Selbstverständlich werden vom Veranstalter alle Anstrengungen unternommen, solche etwaigen Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Offenes Feuer ist im Gebäude aus versicherungsrechtlichen Gründen verboten!
Da das Schloss bewohnt ist, sollen alle Veranstaltungen möglichst bis 22:00 Uhr,
spätestens jedoch bis 24:00 Uhr (gegen Aufpreis) beendet sein.